Hallo,
ich habe einen PfüB erlassen.
Gepfändet wird wegen Unterhalt (durch das unterhaltsberechtigte Kind, vertr. durch Mutter, vertr. durch RA) Ansprüche des S gegen die AOK (Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Beitragsrückerstattungen)
Nachdem die AOK in ihrer Drittschuldnererklärung mitgeteilt hat, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt da sie 4 unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt,
beantragt der GL-Vertreter nun, die Festsetzung des pfandfreien Betrages gem. § 850d ZPO.
Ich denke, dass ich keinen Betrag festsetzen kann, da ja kein Arbeitseinkommen oder sonstige Bezüge gem. § 850a Nr. 1, 2, 4 ZPO gepfändet werden.
Sehe ich das richtig? Ist Krankengeld als Arbeitseinkommen zu sehen? Ich stehe echt auf dem Schlauch und finde nichts diesbezüglich
Danke schon mal für eure Hilfe!
LG