Antrag § 850d ZPO wg. Krankengeld etc.

  • Hallo,

    ich habe einen PfüB erlassen.
    Gepfändet wird wegen Unterhalt (durch das unterhaltsberechtigte Kind, vertr. durch Mutter, vertr. durch RA) Ansprüche des S gegen die AOK (Krankengeld, Krankenhaustagegeld, Beitragsrückerstattungen)

    Nachdem die AOK in ihrer Drittschuldnererklärung mitgeteilt hat, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt da sie 4 unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt,
    beantragt der GL-Vertreter nun, die Festsetzung des pfandfreien Betrages gem. § 850d ZPO.

    Ich denke, dass ich keinen Betrag festsetzen kann, da ja kein Arbeitseinkommen oder sonstige Bezüge gem. § 850a Nr. 1, 2, 4 ZPO gepfändet werden.
    Sehe ich das richtig? Ist Krankengeld als Arbeitseinkommen zu sehen? Ich stehe echt auf dem Schlauch und finde nichts diesbezüglich

    Danke schon mal für eure Hilfe!
    LG

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