Hinterlegung Übererlös Freigabe Insolvenz Aktivlegitimation

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe mal wieder nen komischen Sachverhalt bzw. schwierigen Sachverhalt.

    Eine Firma (GmbH) geht in Insolvenz und hatte einGrundstück was in der Zwangsversteigerung war.
    Es gibt einen Übererlös.
    Grdst bzw. Übererlös werden aus der Insolvenz freigegeben.

    Also kann theoretisch der GF ja das Geld bekommen.

    ABER: Aktivlegitimation m. E. notwendig!? Er ist aber im HR nicht eingetragen und der Insolvenzvermerk ist ja drin. Sprich d. h. für mich, er kann ja nie wieder als aktivlegitimierter in das H kommen.

    Es existiert lediglich eine Generalvollmacht der mittlerweile verstorbenen ehemaligen GF an den Sohn der GF (der früher mal selbst GF war)...

    Seht ihr irgendeine Möglichkeit das Geld auszuzahlen?

    Danke für Infos :)

  • Die Gesellschafter können trotz Insolvenz jederzeit einen neuen Geschäftsführer bestellen, der auch zur Vertretung berechtigt ist soweit insolvenfreies Vermögen betroffen ist.

  • Ja die alleinige GF ist aber verstorben.
    Also wird die GmbH sozusagen vererbt und die Erben können bestellen!? Erinnere mich da duuuunkel an HRR ;)

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