Hallo,
ich habe meine M-Abteilung hier vor kurzem übernommen und nun folgendes Problem:
Gepfändet ist das Arbeitseinkommen. Im März 2014 wurde vom Gläubiger ein Antrag gestellt, dass die minderj. Tochter ab März 2014 nicht zu berücksichtigen sei, da diese eigenes Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung erhält.
Über den Antrag wurde bis heute nicht entschieden.Mittlerweile hat die Tochter die Ausbildung abgebrochen, dh derzeit kein Einkommen mehr.
Ich stehe jetzt leicht auf dem Schlauch, wie ich entscheiden soll... gänzlich unberücksichtigt lassen geht nicht, da die Tochter ja nur ca. 300 Euro Azubivergütung hatte.
Mache ich dann jetzt einen Beschluss mit teilweiser Nichtberücksichtigung ab 03/2014? Wobei der DS schon an den Schuldner geleistet haben dürfte, demnach wären ohnehin keine Gelder mehr vorhanden.
Wäre toll, wenn sich jemand meiner anfängerischen Unwissenheit erbarmen würde.