Gesetzentwurf Intern. Erbrecht, Änderung Erbscheins- und sonstiger Vorschriften

  • Die Bundesregierung hat beim Bundesrat nun den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften eingebracht, Drucksache 644/14 vom 29.12.2014.

    Ausgangspunkt ist die ErbVO. Die Schaffung der notwendigen Verfahrensregelungen zum Europäischen Nachlasszeugnis wird zum Anlass genommen, auch entsprechende Regelungen zum Erbschein zu ändern.

    Überdies soll eine Regelungslücke im Bereich der Gebühren in Grundbuchsachen geschlossen werden, um die Höhe der bei der Eintragung von Veränderungen eines Gesamtrechts bei verschiedenen Grundbuchämtern zu erhebenden Gebühren auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.

    Nur zur Erinnerung, wie so ein Gesetzgebungsverfahren läuft: Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Sie werden dann gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Was also dereinst Gesetz werden wird, wissen (nicht einmal) die Damen und Herren Abgeordneten im Bundestag.

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