Hallo zusammen, folgende Frage:
Im IN Verfahren wird das im Sicherungseigentum der Bank stehende Kraftfahrzeug von eben dieser mit Zustimmung des IV verwertet und zusätzlich zur Feststellungspauschale der Umsatzsteuerbetrag an die Masse ausgekehrt. Der Umsatzsteuerbetrag in Höhe von sagen wir mal z.B. 3000 Euro wird auch wieder direkt vom IV ans FA weitergeleitet. Dieser Betrag steht aber jetzt unter sowohl unter Einnahmen als auch unter Ausgaben. Effektiv als keine Massemehrung. Bei der Vergütungsberechnung muss die vergütungsrechtliche Masse um diesen Betrag gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 InsO komplett weggekürzt werden oder?
Überhaupt müssen doch vereinnahmte Umsatzsteuer aus der vergütungsrechtlichen Masse herausgerechnet werden, da keine effektive Massemehrung, richtig?