Vollstreckung gegen Erben bei Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung

  • Hallo,
    ich habe folgende Konstellation und bitte um Hilfe:

    Vollstreckungsbescheid ist aus 1991.
    Der Schulder ist 2008 verstorben.
    Einen Erbschein hinsichtlich des Rechtsnachfolgers des Schuldners gibt es von 2014.
    Aktuell wollte ich aus dem VB gegen den Rechtsnachfolger vollstrecken und erfahre nun,
    dass seit 2012 das Insolvenzverfahren läuft, Restschuldbefreiung wurde für 6 Jahre gewährt.
    Die Forderung aus dem VB wurde nicht im Insolvenzverfahren angemeldet, da das Insolvenzverfahren dem Gläubiger nicht bekannt war.

    Nun die Frage:
    Kann ich nach Ablauf der Restschuldbefreiung aus dem VB noch gegen den Schuldner (Rechtsnachfolger) vollstrecken?
    Spielt es eine Rolle, dass der Erbschein aus 2014 datiert, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder ist das nicht relevant und die Forderung hätte ganz normal rechtzeitig im Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen?

    Vielen Dank für Eure Hinweise, ich hatte diese Konstellation einfach noch gar nicht...

  • Die RSB erstreckt sich auf alle Forderungen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, auch wenn diese nicht zum Verfahren angemeldet worden sind.

    Man kann zwar noch aus dem VB vollstrecken, jedoch wird dann der Schuldner aufgrund der RSB nach § 767 ZPO dagegen vorgehen.

    Bitte Beamtendreikampf mit dem Titel durchführen: Knicken, lochen, abheften bzw. wegschmeissen.

  • Gilt denn diese Forderung als VOR Insolvenzeröffnung entstanden?
    Oder hat das Datum des Erbscheins auch eine Relevanz?
    Oder ist die Tatsache der Rechtsnachfolge überhaupt nicht relevant?
    Das ist das, was mir hier nicht klar ist...

  • Erbe wird man mit Tod des Erblassers, nicht mit Erbschein.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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