Wie macht ihr das, wenn der Gläubiger Kostenfreiheit hat, bzw. ihm Prozesskostenhilfe bewilligt wurde...
Fordert ihr dann die 20,00 € Gerichtskostenvorschuss beim Schuldner an oder nicht ?
Aufgrund welcher Vorschrift ?
Wir (Rechtspfleger und Geschäftstelle) haben heute darüber diskutiert und sind zu keinem Ergebnis gekommen.