Hallo,
ich habe folgenden Fall auf dem Tisch liegen:
Eingetragen ist eine Reallast für A und B -als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB-
betreffend Geldrente nebst Vorlöschungsklausel.
Es liegt vor: ordnungsgemäße Löschungsbewilligung des A nebst Antrag
auf Löschung der Reallast im Grundbuch.
Die Löschungsbewilligung der B liegt nicht vor.
Ich zweifle jetzt, ob die Bewilligung eines Gesamtberechtigten zur Löschung
des Rechts im Grundbuch ausreichend ist (so Demharter, § 19 Rn. 57
unter Verweis auf KG und BayObLG), so auch Meikel/Böttchter, § 19 Rn. 56
KEHE/Munzig ist jedoch a.A.
Liegen Euch hierzu weitere Literaturstellen und/oder Rechtsprechung vor?
Wie würdet ihr entscheiden?