Vielen Dank für die Aufnahme - nach dem "Mitlesen" bisher bitte ich um Unterstützung:
SV:
KFA am 28.10. bei Gericht eingegangen, am 03.12. Eröffnung des INSO-Verfahrens betreffend die Kostenschuldnerin, am 9.12. entsprechende Mitteilung des Gerichts, nach Erinnerung teilt der Rechtspfleger am 08.01 mit, daß ein KFB nicht mehr erlassen werden könne und dass nach Wegfall des Hindernisses der KFA beschieden werde.
Frage:
Ist nicht ein VOR der Verfahrensunterbrechung gestellter KFA doch noch zu bescheiden? Spielt die lange Bearbeitungszeit eine Rolle? Wir haben normalerweise 1 Woche StN-Frist hier ... bei "normaler" Bearbeitung hätte der völlig unproblematische KFB längst erlassen sein müssen. Bitte die Anmeldung der Forderung im INSO-Verfahren außen vor lassen.
Ich überlege, auf eine Bescheidung meines KFA zu bestehen, bin mir aber nicht sicher. Habe auch keine vernünftige Literatur gefunden .... und will natürlich weder unnötige Arbeit noch Kosten verursachen. Wäre also für eine Hilfestellung daher dankbar!