Hy ...
ich habe gerade einen Antrag auf dem Tisch, in dem wehement eingewandt wird, dass das Vollstreckungsgericht für die Erteilung der Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO zuständig sei, wenn der Schuldner mehr als 5 Personen unterhaltsverpflichtet ist. Ich lese dies weder aus dem Gesetz noch aus der Kommentierung.
Hatte jemand schon mal so etwas ?