Moin zusammen,
ich habe hier ein etwas skurriles Konstrukt. Vielleicht könnt ihr den Knoten bei mir im Kopf oder das Problem lösen.
Im Grundbuch steht eine Erbengemeinschaft zu A und B. Der Antrag auf Aufhebung der Gemeinschaft wurde von A gestellt; B ist somit Antragsgegner. Der Miterbenanteil von B wurde für einen Gläubiger verpfändet und für einen weiteren Gläubiger wurde der Miterbenanteil gepfändet.
Verfahrensbeteiligte sind diese Gläubiger auf alle Fälle.
Nehme ich jetzt drei Antragsgegner (Miteigentümer und Ver- und Pfändungsgläubiger) mit ins Rubrum auf, sodass ich drei Antragsgegner habe? Wie verfahre ich weiter mit den beiden Gläubigern?
Vielen Dank für eure Hilfe!