Ich habe einen Erblasser mit nigerianischer Staatsangehörigkeit mit letztem Wohnsitz sowie Vermögen in meinem Bezirk. Er hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. Ein Testament gibt es nicht.
Ich habe leider keinerlei Literatur über nigerianisches Recht. Im Internet habe ich auch nichts passendes gefunden. Lediglich ein Hinweis darauf, dass es teilweise kein niedergeschriebenes Recht gibt sondern das Recht der jeweiligen Stämme gelte (????)
Gibt es hier jemanden mit Erfahrungen mit nigerianischem Erbrecht oder Tipps zu Quellen, Literatur etc.?
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