Hallo, ich habe folgende Frage:
Der Schuldner bittet um Löschung des Haftbefehls aus 09/2012, da ihm RSB erteilt wurde.
Im MüKo/InsO wird die Ansicht vertreten, dass für das Vollstreckungsorgan nicht eindeutig ersichtlich ist, ob der betreffende Titel eine von der RSB erfasste Forderung umfasst, und verweist auf eine Vollstreckungsgegenklage. Das bedeutet dann wohl, dass der HB nicht gelöscht werden könnte.
Gibt es noch andere Meinungen / Rechtsprechungen?
Der Fall geht noch weiter, weshalb ich noch nach anderen Meinungen frage. Der HB ist nämlich eigentlich zu Unrecht ergangen (89 InsO). Habe die Sache dem Richter vorgelegt, der jedoch meint, dass eine Aufhebung von Amtswegen nicht in Frage kommt. Und die Rechtsmittelfristen sind ja nun auch abgelaufen.
Was meint Ihr?
Löschung Haftbefehl nach RSB
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recht -
19. Januar 2015 um 10:52
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Evtl. hilft diese Entscheidung weiter:
AG Tübingen, Beschluss vom 05.03.2002 – 1 M 1033/99.
Anmerkung noch: Durch die Erteilung der RSB erlischt die Forderung nicht.
LG Heidelberg 2. Zivilkammer, 23. April 2013, Az: 2 T 26/13
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Vielen Dank. Es läuft aber alles darauf hinaus, dass ich den HB nicht löschen kann.
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Richtig. Hättest Du damit ein Problem?
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