Leider hat mir die Suchfunktion nicht weitergeholfen oder ich habe falsch gesucht. Wenn dies der Fall sein soll, entschuldigt.
Ich habe hier einen Antrag vorliegen, dass ein im Haushalt des Schuldners lebender Elternteil, der über KEINE eigenen Einkünfte verfügt als Unterhaltsberechtigter bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages berücksichtigt werden soll.
Der Insolvenzverwalter ist hiermit nicht einverstanden. Er bestreitet die Unterhaltsverpflichtung des Schuldners gegenüber dem Elternteil. Es wird darauf verwiesen, dass eventuell noch weitere Kinder des Elternsteils vorhanden sein könnten (die auch unterhaltspflichtig sind) oder das Elternteil ggf. Sozialleistungen zur Deckung seines Lebensunterhalts beanspruchen müsste. Auch weigert sich der Arbeitgeber das Elternteil als unterhaltsberechtigte Person anzuerkennen.
Die Frage, die ich mir stelle, ist: Muss ich als Insolvenzgericht wirklich entscheiden, ob meinen Schuldner hier eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Elternteil trifft?! Ich müsste hierzu ins Unterhaltsrecht einsteigen, gegebenenfalls Geschwister ermitteln u.ä... Ich glaube mich zu erinnern, dass für diese Feststellung das Prozessgericht zuständig ist. Leider finde ich hierzu aber nichts.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?