Verfahren Todeserklärung

  • Ein hab hier einen Antrag auf Todeserklärung (nach §4 VerschG)........ und leider so gar keine Ahnung was ich nun tun muss :oops:

    Ich hab schon mal das VerschG gelesen und bin beim Aufgebot angelang, aber so wirklich helfen tut das auch nicht unbedingt.

    Gaaaanz früher hatte ich auch mal das Vergnügen und hatte eine Liste, wer da so alles vorher anzuhören ist (ich erinnere mich nur noch an den Suchdienst des DRK) aber davon find ich nicht mehr wirklich etwas im Gesetz ....
    In alten Akten mag ich nicht nach Hilfe suchen, da die Kollegin unbeirrt von jeglichen Gesetzesänderungen eh immer "ihren Stiefel" weitergemacht hat - abschreiben kann da schnell in die Hose gehen

    Literatur steht mir hier leider auch nicht zur Verfügung :mad:

    Bleibt also nur noch der Hilferuf in das worldweite Netz.

    Würde mir jemand seine "Formulare" oder Muster zur Verfügung stellen oder sonst irgendwelche Hilfe, die über das hinaus gehen, was der Wortlaut des VerschG ist??!!

  • hier mal die anfangsverfügung die ich immer nehme:



    Verfügung

    1.Schreiben an die WASt
    (Anschreiben einrücken)

    Über die nachstehend bezeichnetePerson soll ein Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz durchgeführt werden.Es wird um Auskunft gebeten, ob und welche Nachrichten über die Person vorliegen.
    Eine Antragskopie ist beigefügt.

    Name:
    Geburtstag:
    Truppenteil und Feldpostnummer:
    Letzter Wohnsitz:

    2.Dem Schreiben zu 1. Kopie des Antrags beifügen

    3.Schreiben an das AG Schöneberg
    (Anschreiben einrücken)

    Über die nachstehend bezeichnetePerson soll ein Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz durchgeführt werden.Es wird um Bestätigung gebeten, dass eine Anzeige eines anderen Gerichts nichteingegangen ist, § 15a Abs. 2 VerschG). Eine Antragskopie ist beigefügt.

    Name:
    Geburtstag:
    Truppenteil und Feldpostnummer:
    Letzter Wohnsitz:

    4.Dem Schreiben zu 3. Kopie des Antrags beifügen

    1. 1 Monat (U.m.A. der Staatsanwaltschaft m.d.B. um SN gem. § 22 VerschG übersenden)



    Musterstadt, 23.02.2012



    Mustermann
    Rechtspfleger

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Das VerschG wurde seitdem nicht geändert... ;)

    Man müsste wohl eher sagen , dass evtl. Änderungen verschollen gegangen sind.
    In der Tat ist das VerschG von Verschlimmbesserungen weitgehend verschont geblieben.
    Leider hab ich nicht mehrere tausend Verschollenheitssachen im Pensum.:)

  • ...
    Literatur steht mir hier leider auch nicht zur Verfügung :mad:

    ...

    Im Anhang der 50. Auflage des Palandt ist das Verschollenheitsgesetz kommentiert. Da die Auflage von 1991 ist, wird sich niemand anders im Haus für den BGB -Kommentar interessieren, und für die Kommentierung zum VerschG ist es unschädlich, dass sie so alt ist. Falls die 50. Auflage also noch in eurer Bücherei und sonst einer Ecke rumsteht, würde ich sie mir an Land ziehen.
    Eine ausführlichere Kommentierung (ca. 200 bzw. 250 Seiten) gibt es von Vogel und von Schubart/Völker, habe ich in Papierform hier.

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