Folgender abgedrehter Fall:
Im Grundbuch steht A als Vorerbe und ein Nacherbenvermerk (aufgrund Erbschein):
"Nacherben sind bei Tod des Vorerben dessen zukünftige Kinder; Ersatznacherbin ist B. Der Vorerbe ist berfreit.".
Nun bekomme ich einen Vertrag zwischen dem Vorerben A und der Ersatznacherbin B, in dem die B ihr Anwartschaftsrecht auf A überträgt und die Löschung des Ersatznacherbenvermerks wird beantragt.
Nach meine Recherchen ist die Übertragung des Anwartschaftsrechtes eines Nacherben auf einen Dritten oder den Vorerben möglich.
Aber ein Ersatznacherbe hat laut OLG Hamm, Beschluss vom 3.4.1970, 15 W 496/69 kein Anwartschaftsrecht. Daher kann er auch nix übertragen und der Ersatznacherbenvermerk ist nicht löschbar. ?????
Seht ihr das genauso? (Die B ist die Mutter von A und Ehefrau des Verstorbenen.) Warum macht man so ein Käse? Nacherben haben nicht mitgewirkt.