Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag, also seht mir Ungenauigkeiten nach
Ist ein Teilwiderspruch gegen den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch auch nur hinsichtlich eines Teils der Zinsen möglich? Im Vordruck steht ja nur "Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar: ... den Zinsen insgesamt".
Wir wollen aber nur einem Teil der Zinsen widersprechen, z.B. von 10.000 € nur 3.000 €, weil der Zinslauf unserer Ansicht nach später begonnen hat. Alle restlichen Punkte, Hauptforderung, Verfahreskoste und der restliche Teil der Zinsen werden anerkannt und sollen direkt bezahlt werden.
Warum gibt es keine Möglichkeit, wie bei der Hauptforderung auch, den Zinsen nur bezüglich eines Teils zu widersprechen?
Muss ich jetzt auf jeden Fall den Zinsen insgesamt widersprechen??? Und welche Konsequenz hätte dies beim Eintritt in das streitige Verfahren? Werden dann für die Verfahrenskosten die gesamten 10.000 € angesetzt??? Ich bin gerade echt hilflos und in den Kommentaren findet man leider keine Antwort.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!!:)