Ganz dumm gelaufen. Ich wollt nur die AV löschen im Wege der Eigentumsumschreibung und habe im Löschungsvermerk die falsche Nr 1 stehen, anstatt der Nr 5 meiner AV. Die Rötung ist richtig bei der AV gemacht, aber soweit ich weiß ist der Löschungsvermerk entscheidend. Zu meinem Bestürzen ist die Nr 1 eine bpD, welche natürlich nicht nur auf meinem WEG-Anteil vermerkt ist, sondern an etlichen weiteren. Der Fehler ist mir selbst aufgefallen. Was tun?? Muss es ein Amtswiderspruch sein und wenn ja um Himmels willen an allen anderen WEGanteilen auch? Es ist doch quasi ein Irrtum, da inhaltlich anders gewollt und handwerklich falsch ausgeführt:(. Aber einfach so berichtigen ist doch grenzwertig...??
Hilfe, versehentlich bpD an einem WEG-Anteil gelöscht
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pippi -
23. Januar 2015 um 10:41
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Bei einem solchen eindeutigen Missgeschick würde ich nicht lange rumtheoretisieren. Ganz praktische Lösung: "5 gelöscht, Löschungsvermerk vom ... berichtigt am ..." und den falschen Löschungsvermerk röten und mit ruhigem Gewissen ins Wochenende abdüsen.
Gruß, Fridolin!!
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Bei einem solchen eindeutigen Missgeschick würde ich nicht lange rumtheoretisieren. Ganz praktische Lösung: "5 gelöscht, Löschungsvermerk vom ... berichtigt am ..." und den falschen Löschungsvermerk röten und mit ruhigem Gewissen ins Wochenende abdüsen.
Gruß, Fridolin!!
Obwohl falsch: ebenso:D.
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genau wie die Vorposter
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Es handelt sich m.E. um ein offensichtliches Schreibversehen, wie sich aus dem Inhalt der Grundakte und der erfolgten Rötung wohl unschwer erkennen lässt. Daher würde auch ich den Schreibfehler einfach berichtigen, indem ein zutreffender Löschungsvermerk eingetragen wird und dabei die Korrektur des Fehlers angegeben wird; etwa:
"5 Gelöscht am ... und unter Berichtigung des Löschungsvermerks vom ... wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers vermerkt am ..."
Dann noch den falschen Löschungsvermerk röten und gut ist.
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Puuh - ganz herzlichen Dank für eure ergebnisorientierten Antworten !!
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