Nachlaßinsolvenzverfahren - Fahrlässigkeit

  • Bank gewährt der Schuldnerin ein Darlehen.
    Das Darlehen wird u. a. besichert durch eine Bürgschaft der Schwiegermutter der Schuldnerin.
    Die Unterschrift der Bürgschaft erfolgt in den Wohnräumen der Schuldnerin und ihres Mannes, da die Schwiegermutter zu dieser Zeit aufgrund einer OP gehbehindert war.
    Die Schwiegermutter verstirbt.
    Der Sohn schlägt die Bürgschaft nicht aus (Ausschlagungsfrist ist abgelaufen).
    Die Schuldnerin stellt Insolvenzantrag.
    Die Bank nimmt nun den Sohn aus der geerbten Bürgschaft in Anspruch.
    Dieser teilt mit, dass ihm die Bürgschaft nicht bekannt gewesen sei und will Antrag auf Nachlaßinsolvenz stellen.

    Welches m. E. aussichtslos sein dürfte. Wie wird hier der Verfahrensablauf sein? Meinungen?

  • Antrag auf Nachlassinsolvenz ---> wenn keine kostendeckende Masse da ist Ablehung mangels Masse ---> dann Dürftigkeitseinrede durch Erben.

  • Wenn er von der Bürgschaft nichts wusste, kann er auch noch, falls die 6-Wochenfrist seit Kenntnis nicht verstrichen ist, die Anfechtung der Annahme der Erbschaft erklären.

  • wie uschi.
    und wenn er von der Bürgschaft doch wußte (immerhin in seiner Wohnung unterschrieben -> , kann er trotzdem in die Nachlassinsolvenz gehen.

    Nur am Rande: ist der Sicherungsvertrag möglicherweise noch widerrufbar (§ 312b BGB bzw. HaustürWG - Belehrung über Widerrufsrecht erfolgt?) mit der Folge, dass die Bürgschaft herausgegeben werden müßte?

    P.S. wo ist die "Fahrlässigkeit"?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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