Bank gewährt der Schuldnerin ein Darlehen.
Das Darlehen wird u. a. besichert durch eine Bürgschaft der Schwiegermutter der Schuldnerin.
Die Unterschrift der Bürgschaft erfolgt in den Wohnräumen der Schuldnerin und ihres Mannes, da die Schwiegermutter zu dieser Zeit aufgrund einer OP gehbehindert war.
Die Schwiegermutter verstirbt.
Der Sohn schlägt die Bürgschaft nicht aus (Ausschlagungsfrist ist abgelaufen).
Die Schuldnerin stellt Insolvenzantrag.
Die Bank nimmt nun den Sohn aus der geerbten Bürgschaft in Anspruch.
Dieser teilt mit, dass ihm die Bürgschaft nicht bekannt gewesen sei und will Antrag auf Nachlaßinsolvenz stellen.
Welches m. E. aussichtslos sein dürfte. Wie wird hier der Verfahrensablauf sein? Meinungen?