Sachverhalt:
Als Eigentümerist die GbR "....str.15" bestehend aus der A-GmbH (GF: X) und der B-GmbH (GF: Y) eingetragen. Die GbR vertr. durch ihre Gesellschafter, diese vertr. durch X und Y, veräußert das Grundstück an Y persönlich.
X und Y sind die einzigen vertretungsberechtigten Organe der GmbHs. Im Gesellschaftsvertag der GbR findet sich nichts zu einer Befreiung von § 181 BGB.
Fragen:
1. Liegt überhaupt ein In-Sich-Geschäft vor?
2. Wie lässt sich ggfs. das In-Sich-Geschäft "heilen"/ "genehmigen"?