Überzahlung durch DS

  • Guten Tag zusammen ;)

    Ich habe schon die SuFu genutzt, auch ein altes Thema im Archiv gefunden, aber bin nicht schlau geworden :oops:

    Ich habe eine Gehaltspfändung ausgebracht, es kommen zig Teilbeträge, dann (ich denke aus Weihnachtsgeld) ein höherer Betrag und die Forderung ist überzahlt.

    DS schreibt mir dann, daß der Betrag an ihn erstattet werden muß. Ich bin da jetzt unsicher und habe gefragt, auf welcher Grundlage, Antwort "das ist so!"

    Die Meinungen scheinen hier auseinander zu gehen.

    Ich würde es ja dem Schuldner auszahlen, dem ist es abgezogen worden und die Forderung ist erledigt. Andere sagen es gehört dem DS, es könnten andere Pfändungen vorliegen, aber muß mich das interessieren?

    Was ist jetzt richtig? Kann mir jemand helfen bitte :oops:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Reines Bereicherungsrecht: Ihr seid durch eine Leistung des Drittschuldners ungerechtfertigt bereichert, so dass dieser Rückzahlung von Euch verlangen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2002 - IX ZR 242/01).

    Der Schuldner hat hingegen keinen Anspruch gegen Euch, sondern allein gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung des nicht von der Pfändung erfassten Betrages.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Leuchtet mir aber nicht ganz ein, Sorry :oops: Der Betrag wurde dem SC einbehalten. Ich würde das so wie du schreibst einsehen, wenn der DS diesene Betrag an den SC dann noch ausgezahlt hat, weil er den Fehler bemerkt hat, aber so :gruebel:

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Die Abwicklung zwischen Drittschuldner und Schuldner ist für Euch als Gläubiger ohne Bedeutung. Möge der Schuldner seinen Arbeitgeber auf Zahlung verklagen. Von Euch könnte er nur etwas fordern, wenn ein Fall des § 816 BGB vorliegen würde. Dem ist nicht so.

    Ergänzend noch zur Überzahlung durch den Drittschuldner: OLG Düseldorf, Urt. v. 20.08.2001 - 1 U 199/00

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Leuchtet mir aber nicht ganz ein, Sorry :oops: Der Betrag wurde dem SC einbehalten. Ich würde das so wie du schreibst einsehen, wenn der DS diesene Betrag an den SC dann noch ausgezahlt hat, weil er den Fehler bemerkt hat, aber so :gruebel:

    Es könnten ja nachfolgende Gläubiger vorhanden sein, die den Betrag beanspruchen könnten. Also zurück an den Drittschuldner mit der Kohle.

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