Kontoauflösung bei Teilnachlasspflegschaft

  • Mutter und Vater des Erblassers sind als gesetzliche Erben berufen. Es wurde ein Teil-Erbschein erteilt für die Mutter des Erblassers. Für den Vater als unbekannten Erben wurde ein (Teil-)Nachlasspfleger bestellt.
    Mittlerweile konnte der Vater ermittelt werden und er beantragt derzeit den Erbschein. Kann der Nachlasspfleger für den Fall der Auflösung des Girokontos (mit Einverständnis der Mutter) den gesamten Betrag, der sich auf dem Konto befindet oder nur den hälftigen auf einem Anderkonto verwalten? Die Kosten der Teilnachlasspflegschaft fallen doch bestimmt bei Mutter und Vater je zur Hälfte an, sodass die Kosten dem gesamten Nachlass entnommen werden würden und danach der Restbetrag auf die beiden Erben aufgeteilt würde.
    Würde mich freuen, wenn jemand helfen kann...:gruebel:

  • ... so gesehen dürften die Voraussetzungen für die Nachlasspflegschaft hier längst weggefallen sein. Kann mir nicht vorstellen, dass die Nachlasspflegschaft überhaupt noch läuft.

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