Vollstreckung obwohl Gläubiger nicht im Rubrum?

  • Hallo!

    Im Rubrum eines Vergleiches steht als Kläger ein Kind vertreten durch das Jugendamt.
    Im Vergleich wird unter Punkt zwei ein Urteil bzgl. Kindesunterhalt für dieses Kind abgeändert.
    Unter Punkt eins sind sich die Parteien darüber einig, dass der Beklagte in Abänderung eines anderen Urteils verurteilt wird, für ein weiteres Kind, was nicht im Rubrum steht, Kindesunterhalt zu zahlen hat.

    Kann für das weitere Kind aus dem Vergleich vollstreckt werden, obwohl dieses Kind gar nicht im Rubrum steht?

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • ich sehe zwei eher unsichere Möglichkeiten:

    a) das andere Kind ist (durch wessen Erklärung?) konkludent dem Vergleich beigetreten (also Rubrum berichtigen).

    b) Auslegung als echter Vertrag zu Gunsten Dritter, mit dem anderen Kind als Drittbegünstigten.


    Wenn beides nicht geht, dann eher nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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