Hallo!
Im Rubrum eines Vergleiches steht als Kläger ein Kind vertreten durch das Jugendamt.
Im Vergleich wird unter Punkt zwei ein Urteil bzgl. Kindesunterhalt für dieses Kind abgeändert.
Unter Punkt eins sind sich die Parteien darüber einig, dass der Beklagte in Abänderung eines anderen Urteils verurteilt wird, für ein weiteres Kind, was nicht im Rubrum steht, Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Kann für das weitere Kind aus dem Vergleich vollstreckt werden, obwohl dieses Kind gar nicht im Rubrum steht?