dann 4 Wochen später (der gleiche Tag, ein Dienstag) ist der 02.12.2014.
Der letzte Tag einer nach Wochen bemessenen Frist ist nicht der gleiche Wochentag wie der erste. Beginnt die Frist am Dienstag, ist der letzte Tag ein Montag.
Im Ergebnis ja, in der Begründung nein:
Der gleiche Tag ist der gleiche Tag, d.h. Dienstag zu Dienstag. Nach § 188 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 BGB kommt es aber nicht auf den Tag des Fristbeginns an, sondern auf den Tag des Ereignisses. Er hat insoweit folgenden Wortlaut:
".. mit dem Ablauf desjenigen Tages ... welcher durch seine Benennung ... dem Tage entspricht, in den das Ereignis ... fällt"
Ereignis war hier Montag, also Fristablauf Montag (diesen letzten kleinen Schlenker auf das Ereignis und nicht den Fristbeginn hatte ich oben zunächst auch übersehen).
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH