Hallo zusammen ...
ich bin einigermaßen neu in der Beratungshilfe und hätte gerne ein paar Meinungen zu folgendem Thema:
schriftlicher Antrag nachträgliche Beratungshilfe geht am 13.11.2014 ein. OHNE Datum oder Unterschrift der Antragstellerin. Aus dem beigefügten Schriftsatz geht hervor, dass die anwaltliche Beratung spätestens am 13.11.2014 auch erfolgt ist.
Wurde eingetragen und dann beanstandet mit entsprechendem Hinweis Unterschrift nachzuholen.
Neuer Eingang Antrag mit Unterschrift: am 07.01.2015
Problem: 4 Wochen Frist aus § 6 Abs. 2 BerHG ???
Meinungen?