Neu bestellte Betreuerin mit vielen Fragen und Sorgen

  • Hallo an alle, ich bin neu hier und grüße euch recht herzlich.
    Zu meinem Fall, ich wurde zur Betreuerin der Schwiegermutter bestellt und soll nun ein Vermögensverzeichnis erstellen, was mir aber erhebliche Bauchschmerzen bereitet, genau wie die dazugehörige Rechnungslegung.
    Ich versuche mal das Problem zu schildern.
    Die Schwiegermutter hatte im August 2014 einen Schlaganfall und liegt seither mit Pflegestufe 3 gelähmt im Pflegeheim.
    Der Ehegatte erteilte mir daraufhin, daß ich alles regeln kann eine Vorsorgevollmacht auch für die Konten.
    Ich hatte es gut gemeint und versucht ihm Kosten einzusparen, also habe ich für ihn ein kostenloses Girokonto mit dazugehörigen kostenlosen Tagesgeldkonten angelegt. Allerdings wollte mir die hiesige Bank aufgrund meiner Vollmacht das gemeinsame Konto der Eheleute nicht auflösen. Von diesem Konto werden aber bisher alle Ausgaben die die Ehefrau betreffen, bestritten. Das, damit man das besser im Auge hat.
    Die Renten und Mieteinnahmen der beiden laufen auf sein Konto.
    Gehe ich richtig in der Annahme, daß ich die Renten der beiden teilen muß und jedem die Hälfte belassen muß?
    Dann ist noch ein Sparguthaben da in Höhe von ca. 28000 Euro. Muß ich das auch teilen?
    Die Problematik ist halt die, daß der Ehegatte jetzt auch ins Pflegeheim umziehen muß und daß somit ja nun vom gemeinsamen Vermögen auch der Rest der beiden Heime zu bezahlen ist. Zudem ist der Ehegatte ja nicht betreut und kann jederzeit über sein Konto verfügen. Muß ich auch das belegen, was ich sicher nicht kann!
    Wieviel darf ich den beiden als Schonvermögen lassen? Stehe ich besser wenn ich nur ein Konto führe?
    Ich weiß, das ist sehr verzwickt, ich habe aber schon schlaflose Nächte, weil mir keine Lösung einfallen will und ich möchte doch alles richtig machen und keinen Ärger kassieren.
    Was mir auch noch Kopfschmerzen bereitet ist, daß der Schwiegervater vor Kurzem noch sein Auto verkauft hat. Ich habe aber erst jetzt gelesen, daß er das hätte gar nicht so ohne Weiteres tun dürfen. Fahren darf er allerdings nicht mehr und ein Auto behalten, daß niemand mehr braucht macht ja auch keinen Sinn. Die beiden alten Leute brauchen jetzt auch jeden Cent, so seh ich das. Bei den Heimkosten ist das schnell aufgebraucht.
    Ich hoffe es versteht jemand was von dem Wirrwarr hier, aber so sieht es im Moment in meinem Kopf aus.
    Hilfe, bitte...........
    LG
    Julchen

  • Hallo,
    ok das wäre die einfachere Lösung.
    Hier ist nur das Problem, daß ich so ziemlich im Regen stehen gelassen werde. Beratend steht mir hier gar niemand zur Seite, telefonisch ist wenig zu erreichen, da immer AB geschalten ist(Rückruf erbeten, warte aber vergeblich) und schriftlich bekomme ich egal ob per Post oder E-Mail keine Antwort. Ich finde das schon recht krass hier.
    Gruß
    Julchen

  • Zu den allgemeinen Sprechzeiten dort vorsprechen.
    Und daneben auch Kontakt zur Betreuungsbehörde vor Ort suchen - die haben auch gute Hinweise!

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ja, das werde ich machen. Ist halt ein gutes Stück entfernt, es wäre mir lieber gewesen, wenn es telefonisch machbar gewesen wäre. Dann versuch ich mal die Öffnungszeiten zu erfahren.
    LG

  • In der Regel gibt es auch Beratungsstellen für ehrenamtliche Betreuer, die teilweise von den Ländern genau dafür gefördert werden. Bei uns ist das z. B. (ohne Förderung übrigens:daumenrun) der Betreuungsverein. Auch da sollte, wenn das Gericht den Hinweis nicht gibt, die Betreuungsbehörde die Stelle benennen können.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde eher nicht ohne Termin vorsprechen. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter krank ist, im Urlaub, oder andere Termine hat und Dich wieder nach Hause schickt.

    Erwarte keine schriftliche Antwort binnen 3 Tagen, bei Überlastung dauert die Fertigung von Schreiben in der Kanzlei bis zu mehreren Wochen.

    Was wurde denn im Verpflichtungstermin besprochen?

    Im Zweifel: Schildere dem Gericht, wie Du planst zu verfahren, und fülle das VV aus wie es Dir richtig erscheint. Falls das Gericht damit nicht einverstanden ist, wird es sich melden.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Wenn keiner Zeit für eine Beratung hat, dann würde ich Julchen dringend raten, Antrag auf Entlassung zu stellen, da es derzeit ohne Hilfe Dritter nicht von einer Ehrenamtlichen geführt werden kann. Mir wäre das Risikio als Ehrenamtliche bei dieser Betreuung zu hoch.
    Wenn ein Berufsbetreuer die Sache in die richtigen Gleise gebracht hat, kann dann Julchen als Ehrenamtliche wieder bestellt werden.

  • Hallo und danke für die vielen hilfreichen Antworten.
    Also erstmal lief das Bestellungsverfahren hier nur schriftlich ab, einmal war ich auf der Betreuungsbehörde, wo mir nur etwas vorgefaselt wurde, von wegen es geht nur um das Wohl des Betreuten(ich sag mal so, das Wohl der Betreuten ist hinreichend gegeben. Die Dame ist bettlägerig und wird im Pflegeheim versorgt), aber auf meine Fragen und so sag ich mal auch Ängste wurde nicht weiter eingegangen. Ich habe mich in dem Zeitraum in dem das Betreuungsverfahren läuft schon mehrmals schriftlich, per E-Mail und telefonisch gemeldet, aber Antwort hab ich noch keine bekommen.
    Ich werde am Montag mal einen Termin beim zuständigen Notariat vereinbaren(sofern nicht wieder nur der AB geschalten ist und nie einer zurückruft), denn anders scheint man hier nicht beizukommen.
    Der Tipp erstmal einen Berufbetreuer ranzulassen, dann als Ehrenamtliche wieder bestellt zu werden hört sich für mich gut an und würde mich auch entlasten. Ich möchte ja nichts falsch machen.
    Ich danke Euch sehr für die bisherigen Tipps.
    LG
    Julchen

  • Wie hast Du den Beschluss über die Betreuerbestellung, Betreuerausweis, Merkblatt für Betreuer und Haftpflichtversicherung bekommen? Wurde das wirklich nur zugesandt und es fand kein Verpflichtungsgespräch statt?
    Ist evtl. für d. Betreute ein anderes Betreuungsgericht zuständig wie für Deinen Wohnort?
    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass mit einem Neuling so verfahren wird.

  • Ist diese Betreuung eventuell erst vorläufig? Dann kann es sein, dass die Verpflichtung noch nicht erfolgt ist und der Ausweis zunächst per Post übersandt wurde
    Wie auch immer, ich würde hier in jedem Falle das persönliche Gespräch suchen. Auch ich bin der Meinung, dass hier ein Berufsbetreuer herangezogen werden sollte, wenn man sich als ehrenamtlicher Betreuer überfordert fühlt.

  • Hört sich nach einem Fall aus dem Ländle an. Richtig?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hallo,
    also wie gesagt, wir waren einmal bei der Betreuungsbehörde, wo das mit der Haftpflicht usw. besprochen wurde, auf meine Fragen wurde nicht eingegangen. Alles andere kam per Post. Das zuständige Notariat ist ganz woanders als die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht.
    Ja, es hört sich nicht nur an wie aus dem Ländle, es ist aus dem Ländle. Kam dann wohl schon öfter vor, daß sowas passiert ist. Ich mach heute mal einen Termin beim zuständigen Notariat aus, denn so geht es nicht weiter. Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, die Vermögensverwaltung ist mir ohne Beratung zu heiß.
    Ich möchte ja auch nichts falsch machen, aber bei der Konstellation, daß ich nur für einen Ehegatten Betreuer bin, ist mir das zu kompliziert. Vor allem auch deshalb, weil in deren Haus ja auch noch eine Mietwohnung ist. Wenn da was kaputt ist, oder die Heizung ausfällt, kann es ja nicht sein, daß ich die Bezahlung einer notwendigen Reparatur vorher beantragen muß. Solche und ähnliche Dinge gehen mir ständig durch den Kopf.
    LG
    Julchen

  • Das ist nicht möglich. Zuständiges Betreuungsgericht muss das Notariat sein und zwar das am Wohnsitz der Betreuten.
    Ich kann dir nur nochmals raten, die Betreuung abzugeben.

  • Das Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger würde ich auf alle Fälle suchen. Nicht schriftlich, das bringt nicht viel. Wenn es so weit ist, dass du da Probleme hast hinzufahren, kannst du es ja auch telefonisch versuchen. Ich hatte mal eine Betreuerin aus dem Westen, die ihre Mutter hier im Osten betreut hat. Die hat mich immer angerufen, wenn sie Fragen hatte und wir konnten fast alles am Telefon klären. Hat viele Jahre sehr gut geklappt.
    Wegen den Konten.... du hast ja schon eine halbe Trennung vorgenommen, als du dem Schwiegervater ein eigenes Konto eingerichtet hast. Damals konntest du das bisherige Konto nicht auflösen bzw. auf die Schwiegermutter alleine umschreiben, weil du keine Vollmacht von ihr hattest. Jetzt bist du aber ihre Betreuerin (mit Vermögenssorge?!) und da kannst du es machen. Ich würde jetzt wohl die Trennung vollenden, weil du ja für die Schwiegermutter immer Rechnung legen musst, das Geld des Schwiegervaters allerdings geht das Gericht ja eigentlich nichts an.
    Prinzipiell sind alle Gelder hälftig zu teilen, d.h., vom Sparkonto gehört jedem die Hälfte.
    Was mich jetzt jedoch bissel aufhorchen lässt, ist das Problem Haus. Damit scheinst du etwas überfordert zu sein und das ist auch nichts, was ein Ehrenamtler unbedingt machen muss. Wenn beide Eheleute im Heim leben, wird es vermutlich auf einen Verkauf raus laufen. Man muss sich nicht alle Arbeit selber an`s Bein nageln. Vielleicht solltest du dir überlegen, einfach nur Schwiegertochter zu sein und die Betreuung an einen Berufsbetreuer abzugeben. Allerdings wird das dann bissel teurer für deine Schwiegermutter, weil sie den dann erst mal aus ihrem Vermögen bezahlen muss.
    Übrigens liegt der Schonbetrag bei 2.600,00 EUR. Zusätzlich könnte man noch das Geld für die Beerdigung zweckgebunden anlegen, dass wäre dann zusätzlich geschütztes Vermögen.

  • Guten Morgen,
    also ich habe jetzt heute nachmittag einen Termin im zuständigen Notariat, war zwar schwierig aber ich war hartnäckig.
    Ich werde jetzt wie ihr vorgeschlagen habt, anregen die Vermögenssorge abzugeben, wenn das mit der Trennung der Konten so nicht klappt. Allerdings haben mir die letzten Tipps sehr geholfen.
    Die Vermögenssorge ist schon sehr umfangreich, mal sehen ob mir das Notariat weiterhelfen kann.
    Ich sag dann Bescheid, wie es ausgegangen ist.
    Gruß

  • Noch als Tipp oder Hinweis am Rande: speziell für Betreuer (ob Beruf oder Ehrenamt) gibt es auch ein Forum für Betreuung. Vielleicht kannst du dir dort auch noch Tipps holen. Hier im Forum ist i.d.R. ja nur die Seite des Gerichts vertreten.

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