Hallo,
es kommt immer wieder vor, dass "meine Schuldner" nicht durch Betreuer als gesetzliche Vertreter, sondern auf Basis von General- und Vorsorgevollmachten vertreten werden.
Bei der Bezeichnung des Antragsgegnervertreters sehen die amtlichen Formulare aber nur gesetzliche Vertretungen vor. Wie handhabt Ihr diese Konstellation an den Mahngerichten, wenn im Antrag zum Feld der Stellung des gesetzlichen Vertreters z. B. "Generalbevollmächtiger" eingetragen ist? Die Ausfüllhilfen bringen mich bei der Frage nicht weiter. Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, klage ich in diesen Fällen lieber, als einen MB zu beantragen. Der Aufwand ist aber für mich in unstreitigen Fällen deutlich größer. Den möchte ich gerne vermeiden.