Heimarbeit?

  • Nach der Geburt von Kind Nr. 2 und einem demnächst schulpflichtigen Kind ohne Hortplatz möchte ich gern auf Heimarbeit umstellen. Vor der Elternzeit habe ich in einem kleinen bayerischen Amtsgericht (OLG Bezirk München) gearbeitet, dort wurde mir schon signalisiert, dass hier eine Heimarbeit nicht möglich sein wird. Es steht also wahrscheinlich nicht nur ein Fachgebietswechsel an. An wen muss ich mich wenden (OLG, Ministerium...) und was ist zu beachten? Kennt sich jemand aus oder hat bereits einen Heimarbeitsplatz und kann sogar Namen nennen? Vielen Dank im Voraus.....:)

  • Hat man dir auch gesagt, warum es nicht geht?

    Ich arbeite zwar in Hessen aber hier geht's in jeder Abteilung, damit meine ich, dass früher z.B. Solum Star (also Grundbuch) ausgenommen war, was sich seit einiger Zeit aber geändert hat. Bei unserem Gericht gibt's eigentlich nur noch Telearbeit, da man ja für fast alles einen PC braucht.

    Wenn ich mich noch richtig an meine Verwaltungszeit erinnere, sind abschlägige Bescheide auf jedem Fall dem Personalrat zur Kenntnis zu bringen. Du kannst diesen aber auch im Voraus beteiligen. Aber wie geschrieben, es kommt darauf an, warum es abgelehnt wird, z.B. keine Ausstattung vorhanden, etc..

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Guten Morgen...also hier an einem (mittelgroßen) bayerischen AG im Süden von München ist Heimarbeit mittlerweile auch ganz normal geworden. Teilweise sogar mit Telearbeitsplatz :gruebel:

  • Guten Morgen...also hier an einem (mittelgroßen) bayerischen AG im Süden von München ist Heimarbeit mittlerweile auch ganz normal geworden. Teilweise sogar mit Telearbeitsplatz :gruebel:


    Wie funktioniert die Heimarbeit eigentlich ohne Telearbeitsplatz? Alles zu Hause vorbereiten und dann auf Arbeit im Programm eingeben? :gruebel:

    Heimarbeit ohne Telearbeit kann ich mir genau wie Atlantik in der heutigen Zeit kaum noch vorstellen, wo doch handschriftliche Verfügungen in Zeiten von ForumStar gegenüber früher eher "out" sind.

  • "Kurze" handschriftliche Verfügungen ergeben häufig genug für die SE keine Mehrarbeit (...erinnern an Erledigung der Verfügung vom...), so dass sie durchaus sinnvoll sein können. Aber Heimarbeit geht i.d.R nicht ohne Telearbeitsplatz

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.T (25. Februar 2015 um 10:07)

  • "Kurze" handschriftliche Verfügungen ergeben häufig genug für die SE keine Mehrarbeit (...erinnern an Erledigung der Verfügung vom...), so dass sie durchaus sinnvoll sein können. Aber Heimarbeit geht i.d.R nicht ohne Telearbeitsplatz


    Doch geht, Schlussrechnungen prüfen in Inso oder Rechnungslegungen in Betreuung zum Beispiel. Aber angenehmer ist es trotzdem mit Telearbeit :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Servus nochmal...genau...bevor die Kolleginnen (hauptsächlich Mütter) hier einen Telearbeitsplatz bekommen haben, haben sie die Akten zu Hause "vorbereitet"...war natürlich mühselig, da Mehraufwand. Das ist mit den TAP natürlich wirklich besser :D

    Einmal editiert, zuletzt von saddle80 (25. Februar 2015 um 15:01)

  • Auch Vereinssachen kann man ohne PC ein wenig machen, aber ich persönlich möchte den Vorgang lieber komplett abschließen und nicht am nächsten Morgen noch mal was ausdrucken oder sonst noch was schreiben - sehen die meisten Kollegen mit Telearbeit bei uns auch so. Kann ja jeder machen, wie er mag, wenn er darf :).

    Aber ich habe auch noch nie Telearbeit/Heimarbeit gehabt. War aber über einige Jahre für die Genehmigung etc. bei uns verantwortlich.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Telearbeit gibt es bei uns auch nicht, aber Betreuungssachen machen sich prima in der Heimarbeit. Habe es zwei Jahre lang praktiziert. Rechnungslegungen prüfen sich zu Hause in Ruhe teilweise besser als im AG. Auch PfÜbse durften bei uns in Heimarbeit erledigt werden, natürlich mit strengen Auflagen (Transport in verschlossener Aktentasche usw.). Grundbuch und alle Sachen die man nur am PC machen kann, gehen schlecht in Heimarbeit ohne PC.

  • Telearbeit gibt es bei uns auch nicht, aber Betreuungssachen machen sich prima in der Heimarbeit. Habe es zwei Jahre lang praktiziert.

    Und wie verhält es sich mit den persönlichen Anhörungen?

    Ich denke nicht, dass es hier darum geht eine Stelle in reiner Heimarbeit auszuführen. Von daher dürften die persönlichen Anhörungen dann wohl in dem Teil der Dienstzeit erledigt worden sein, den man ohnehin am Gericht verbracht hat.

  • Telearbeit gibt es bei uns auch nicht, aber Betreuungssachen machen sich prima in der Heimarbeit. Habe es zwei Jahre lang praktiziert. Rechnungslegungen prüfen sich zu Hause in Ruhe teilweise besser als im AG. Auch PfÜbse durften bei uns in Heimarbeit erledigt werden, natürlich mit strengen Auflagen (Transport in verschlossener Aktentasche usw.). Grundbuch und alle Sachen die man nur am PC machen kann, gehen schlecht in Heimarbeit ohne PC.


    Grundsätzlich kann man zwar die von dir genannten Akten zu Hause prüfen. Allerdings wird ja in der heutigen Zeit erwartet, dass man als Rechtspfleger (fast) alles in FS erledigt. Daher wäre es dann doch irgendwie Mehrarbeit, sich zu Hause Mängel von Rechnungslegungen oder Pfübsen handschriftlich zu notieren, um dann im Gericht am PC die Prüfberichte bzw. Rechnungslegungen zu erstellen.

  • Telearbeit gibt es bei uns auch nicht, aber Betreuungssachen machen sich prima in der Heimarbeit. Habe es zwei Jahre lang praktiziert. Rechnungslegungen prüfen sich zu Hause in Ruhe teilweise besser als im AG. Auch PfÜbse durften bei uns in Heimarbeit erledigt werden, natürlich mit strengen Auflagen (Transport in verschlossener Aktentasche usw.). Grundbuch und alle Sachen die man nur am PC machen kann, gehen schlecht in Heimarbeit ohne PC.


    Grundsätzlich kann man zwar die von dir genannten Akten zu Hause prüfen. Allerdings wird ja in der heutigen Zeit erwartet, dass man als Rechtspfleger (fast) alles in FS erledigt. Daher wäre es dann doch irgendwie Mehrarbeit, sich zu Hause Mängel von Rechnungslegungen oder Pfübsen handschriftlich zu notieren, um dann im Gericht am PC die Prüfberichte bzw. Rechnungslegungen zu erstellen.

    Mängel notiert man am eigenen PC und schickt sich dann eine E-Mail an die dienstliche Mail-Adresse. Dann kopieren, einfügen, fertig ;) Geht alles.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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