Hallo,
im vorliegenden Fall hat der Schuldner einen Antrag auf Gewährung von Räumungsschutz gestellt (Räumungstermin war bestimmt, Antrag wurde vor Ablauf der 2 Wochen Frist gestellt). Bevor über den Antrag entschieden werden konnte ist der Schuldner verstorben. Ist der Antrag nunmehr noch als unbegründet zurückzuweisen? (Die vorgetragenen Gründe wäre nach Versterben des Schuldners nicht ausreichend). Oder ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt? Erben sind nicht bekannt, der Antrag wurde auch nicht durch Erben weiter verfolgt.
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