Guten Morgen!
Ich habe eine Vorab-Anfrage eines Pflegers für die unbekannten Erben im Verfahren
auf Bewilligung der Entnahme des Nachlasspflegers aus dem Nachlass erhalten.
Dieser fragt an, wie er denn seine Stellungnahme in obiger Genehmigungssache
abrechnen darf, um einen genehmigungsfähigen Antrag einzureichen.
Da ich selbst bislang noch keinen solchen Pfleger bestellt hatte, sondern lediglich
reguläre Verfahrenspfleger wollte ich mich vor einer Auskunft erkundigen, wie
ihr denn so etwas handhabt?
Der Pfleger führt die Pflegschaft jedenfalls berufsmäßig, was auch im Bestellungsbeschluss
festgestellt wurde.
Würdet ihr analog VBVG zu 33,50 € / Stunde abrechnen, zeitanteilig, aber wie viel
Zeit kann man für eine solche Stellungnahme veranschlagen?
Oder rechnet / bewilligt ihr pauschal?