Hinweis Stempel mit Zustellungsvermerk

  • Ich wollte nur mal drauf hinweisen, weils mir heute aufgefallen ist:

    Auf unseren Stempel für vollstreckbare Ausferitungen steht noch drauf:

    bla... erteilt.

    Eine Ausfertigung der Entscheidung wurde dem am zugestellt.

    Der Stempel dürfte, da wir beglaubigte Abschriften zustellen, falsch sein.

  • Stimmt. Wir haben auch diese Stempel. Und im Programm ist das auch so drin.
    Aber falsch muss das deswegen nicht sein. Wenn eine Ausfertigung beantragt war und diese rausgeschickt wurde, stimmt es wieder.
    Wir brauchen also beide Varianten. Und die UdG`s müssen nun viel mehr aufpassen. Es ist halt einfacher geworden. :D

  • Ähm nö: Zugestellt wird eine beglaubigte Abschrift. Und das wird bescheinigt. :cool:

    Die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung wird ja unverändert vermerkt, da brauch ich nix neues.:D

  • Reden wir grad aneinander vorbei?
    Zugestellt wird von Amts wegen eine beglaubigte Abschrift. Wenn aber die Parteien (auch wenn es sicher nur sehr selten vorkommt) eine Ausfertigung beantragen, wird doch sicher nicht eine beglaubigte Abschrift zugestellt und eine Ausfertigung formlos rausgeschickt sondern gleich eine Ausfertigung zugestellt, oder? Für diesen Fall würde ich mir die Option mit der Ausfertigung schon behalten.

  • Ich denke wir reden aneinander vorbei:

    Zugestellt wird an den Unterlegenen eine beglaubigte Abschrift. Wenn der Obsiegende bereits im Vorfeld eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt, erhält er eine vollstreckbare Ausfertigung, die aber die Zustellung einer beglaubigten Abschrift an den Verlierer beinhaltet.

    Aber klar, der Verlierer kann latürnich auch eine Ausfertigung beantragten.

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