Ich habe gerade wieder eine Sache auf dem Tisch: 10 Gläubiger, 15.000 € aus Anfechtungen, 400 € aus pfändbaren Beträgen, somit ca. 6000 Vergütung. Da mache ich dann als King of the act leicht willkürlich 50% = 3.000 draus? Oder doch 70% = 4.200 €? Oder gehe ich mal sportlich ran, gucke, was die Mindestvergütung ist (=1.000) und schlage da noch ein leichtes Trinkgeld drauf (ich sag mal 1.000) und schreib dem" mit 30% der Regelvergütung haste noch ne doppelte Mindestvergütung verdient. Sei froh..." ? Und damit handele ich dann rechtlich konform ?
Wegen der geringen Gläubigeranzahl wird man schon mal einen Abschlag hinnehmen müssen, 10%.
Ob die Aufdeckung von Anfechtungsansprüchen und deren Verfolgung unter "überschaubare" Vermögensverhältnisse einzuordnen ist, da kann man schon nachdenklich werden. Die Beiholung pfändbaren Einkommens könnte man als "überschaubar" betrachten, fällt aber in dem Beispiel sowieso nicht großartig auf.