Verlust Original Schlichtung - jetzt kann grds. keine Klausel erteilt werden...

  • Grüßeuch,

    nach einer Schlichtung vor einer nicht-notariellen Gütestelle kann eine Vollstreckungsklausel durch einen Rechtspfleger am Amtsgerichts erteilt werden.

    Nun haben wir folgendes Problem, dass aus unerfindlichen Gründen das Original der Vereinbarung auf dem Postweg verloren ging.
    Es gibt nur noch beglaubigte Abschriften. Die Klausel muss aber (grds.) auf das Original.

    Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch? Es wird schwierig von den Beteiligten nochmal jeweils eine Originalunterschrift zu bekommen.

    Besten Dank für Euer Mitdenken und viele Grüße

    Canettinin

  • Welche Normen sollen denn im Ansatz anwendbar, ggf. zweifelhaft und andersartig auslegungsfähig in Betracht zu ziehen sein ?

    Ist doch hier kein Hellseher-Forum ...

    :(

  • Wenn eine Gerichtsakte verlustig gerät, ist die Akte zu rekonstruieren. So ein Fall sollte außerhalb des Gerichts auch geregelt sein. Aktuell kann mE keine Klausel erteilt werden!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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