Grüßeuch,
nach einer Schlichtung vor einer nicht-notariellen Gütestelle kann eine Vollstreckungsklausel durch einen Rechtspfleger am Amtsgerichts erteilt werden.
Nun haben wir folgendes Problem, dass aus unerfindlichen Gründen das Original der Vereinbarung auf dem Postweg verloren ging.
Es gibt nur noch beglaubigte Abschriften. Die Klausel muss aber (grds.) auf das Original.
Welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch? Es wird schwierig von den Beteiligten nochmal jeweils eine Originalunterschrift zu bekommen.
Besten Dank für Euer Mitdenken und viele Grüße
Canettinin