Guten Abend zusammen
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zu einer Verwertung eines Kfz.
Ich habe nach ewigen Jahren mal das Glück gehabt, daß ein SC ein verwertbares Fahrzeug hat.
Das Fahrzeug wurde gepfändet und gesichert und es wurde jetzt begutachtet. Der SV, der ein öffentlich bestellter und vereidigter SV für Kfz ist (falls das eine Rolle spielt), hat den Wert auf 3.400 € angesetzt.
Ich wollte jetzt Antrag nach 825 ZPO stellen, da ich einen Käufer hätte, der ein Gebot von diesen 3.400 € abgegeben hat.
Der GV sagt mir jetzt, er würde das Fahrzeug auf der bekannten Plattform versteigern, da er solche Fahrzeuge für einen höheren Preis auf einer auch bekannten Fahrzeugbörse gefunden hat. Ich habe selber gesucht, allerdings habe ich Fahrzeuge mit diesen Schäden (Hagelschaden Dach, Schrammen Beifahrerseite und diverse Gebrauchsspuren) nicht gefunden.
Ich möchte mich nicht mit dem GV "anlegen", ich möchte nur gerne wissen, ob das so einfach geht. Ich habe zwar im Kommentar gelesen, daß das so mögich ist, wenn die Vermutung nahe liegt, daß ein höherer Erlös möglich ist, da ich aber der Meinung bin, daß aufgrund der Schäden der Wert des SV echt realistisch ist, bin ich mit der Lösung nicht ganz zufrieden, die der GV jetzt gefunden hat.
Hinzu kommt, daß die öffentliche Versteigerung wohl einen Monat läuft, wohingegen die anderweitige Verwertung innerhalb von 14 Tagen "gegessen" wäre, sofern der Schuldner sich nicht muckt, wovon ich eher ausgehe.
Wenn die öffentliche Versteigerung nichts bringt, könnte ich ja wieder in die anderweitige Verwertung gehen, aber dann dauert es ja noch länger.
Ich hatte so was noch nicht, vielleicht kann mir hier jemand sagen, ob bei Ablehnung meines Antrages nach 825 ZPO, so ich ihn den stellen würde, ein Richter sich an ein Gutachten hält oder nicht oder muß ich das dann einfach probieren und es gibt keine 08/15-Lösung?