Hallo
ich bin auf dem Gebiet der M-Sachen ein Neuling und habe folgendes Problem:
Eine Akte: Ende Dezember ist durch meinen Vorgänger die Vollstreckung einstweilen eingestellt worden, weil Widerspruch gegen die zwangsläufige Eintragung nach nicht geleisteter eV erhoben wurde.
In anderer Akte: ein erlassener Haftbefehl Ende Januar.
Geht das? Laufen die Akten getrennt voneinander, oder (z.B. Grundbuch, da gibt es rote Verweisungsvermerke??)?
Ist der HB zurecht erlassen worden und der Schuldner auf Rechtsmittel zu verweisen , oder ist hier was falsch gelaufen?
Sorry ich bin neu hier und manches scheint wohl Hahnebüchen...