Ein gemeinschaftliches Testament des Physikerehepaars M und F enthält die Anodnung von Testamentsvollstreckung unter namentlicher Nennung von Frau Prof. Dr. rer. nat. Dr. phil. T. Das Testament ist nach richtiger Auffassung so auszulegen, dass die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des letztversterbenen Ehegatten angeordnet sein soll, um die verkommenen Schlusserben in Schach zu halten.
F stirbt zuerst. M lebt noch.
Frau T hat allerdings, da sie das Testament kannte, sofort nach dem Tod der F als TV das Nachlassgericht angeschrieben, das Amt angenommen und sich ein Testamentsvollstreckerzeugnis auf Ableben der F geben lassen. Außer dass sie ein aus Sicht des M überflüssiges Nachlassverzeichnis erstellt hat, hat Frau T nichts gemacht und nach einer Weile angezeigt, dass ihr Amt geendet hat. Jetzt klagt sie gegen M die TV-Vergütung ein. Hier wird M klageerwidernd das Obige vortragen.
Parallel hierzu stellt sich mir aber - flankierend - eine verfahrensrechtliche Frage:
Gibt es ein Verfahren nach dem FamFG nachträglich feststellen zu lassen, dass T in Wahrheit gar keine Testamentsvollstreckerin war?