verspätete Ausschlagung und nun ?

  • Hallo Kollegen

    Wie geht ihr vor oder würdet vorgehen ?

    Der einzige Sohn schlägt die Erbschaft nach seiner verwitweten Mutter für sich und seine Kinder verspätet aus.
    Da eine unwirksame Erbausschlagung eigentlich erst im Erbscheinsverfahrn geprüft wird,meine Frage : Würdet ihr nach weiteren Erben( Geschwistern der Erblasserin ) fragen,damit sie ebenfalls ausschlagen oder haltet ihr das nicht für erforderlich ?

    Dem Sohn habe ich bereits mitgeteilt, dass ich die Ausschlagung für verspätet halte. Sollte ich jetzt nach weiteren Erben fragen ,könnte er davon ausgehen ,dass seine Ausschlagung doch wirksam erfolgt ist.


  • Da eine unwirksame Erbausschlagung eigentlich erst im Erbscheinsverfahrn geprüft wird...


    Zum X-ten Male: Dieser Satz ist nicht richtig, auch wenn er immer wieder in Kommentaren steht.

    Das Gericht hat natürlich immer die Wirksamkeit einer Ausschlagung dahingehend zu prüfen, ob ein Bedürfnis für ein weiteres gerichtliches Handeln besteht, oder nicht. Ist die Ausschlagung wirksam, sind weitere Erbanwärter zu ermitteln oder ggf. ein Nachlasspfleger zu bestellen. Ist die Ausschlagung unwirksam, unterbleiben derartige gerichtliche Maßnahmen. Die Wirksamkeit einer Ausschlagung ist daher auch ohne einen Erbscheinsantrag durch das Gericht zu prüfen, aber es wird nur indirekt über die Wirksamkeit entschieden, weil dann entweder weitere Maßnahmen des Gerichts erfolgen oder eben nicht.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Da eine unwirksame Erbausschlagung eigentlich erst im Erbscheinsverfahrn geprüft wird...


    Zum X-ten Male: Dieser Satz ist nicht richtig, auch wenn er immer wieder in Kommentaren steht.

    Das Gericht hat natürlich immer die Wirksamkeit einer Ausschlagung dahingehend zu prüfen, ob ein Bedürfnis für ein weiteres gerichtliches Handeln besteht, oder nicht. Ist die Ausschlagung wirksam, sind weitere Erbanwärter zu ermitteln oder ggf. ein Nachlasspfleger zu bestellen. Ist die Ausschlagung unwirksam, unterbleiben derartige gerichtliche Maßnahmen. Die Wirksamkeit einer Ausschlagung ist daher auch ohne einen Erbscheinsantrag durch das Gericht zu prüfen, aber es wird nur indirekt über die Wirksamkeit entschieden, weil dann entweder weitere Maßnahmen des Gerichts erfolgen oder eben nicht.

    Volle Zustimmung.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.


  • Dem Sohn habe ich bereits mitgeteilt, dass ich die Ausschlagung für verspätet halte.

    So mache ich es in diesen Fällen auch und weise -nochmals- auf die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz hin. Weitere Ermittlungen betreibe ich nicht in den Fällen, die für mich eindeutig sind.

  • Hallo Kollegen Wie geht ihr vor oder würdet vorgehen ? Der einzige Sohn schlägt die Erbschaft nach seiner verwitweten Mutter für sich und seine Kinder verspätet aus. Da eine unwirksame Erbausschlagung eigentlich erst im Erbscheinsverfahrn geprüft wird,meine Frage : Würdet ihr nach weiteren Erben( Geschwistern der Erblasserin ) fragen,damit sie ebenfalls ausschlagen oder haltet ihr das nicht für erforderlich ? Dem Sohn habe ich bereits mitgeteilt, dass ich die Ausschlagung für verspätet halte. Sollte ich jetzt nach weiteren Erben fragen ,könnte er davon ausgehen ,dass seine Ausschlagung doch wirksam erfolgt ist.

    Auf die Möglichkeit der Anfechtung der Fristversäumnis würde ich aber schon noch hinweisen.

    Nein, das mache ich nur, wenn ich einen realen Anfechtungsgrund erkennen kann.

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