Habe Zwangsgeld inform einer Taschenpfändung bei einem Deutschlandbesuch des Schuldners zu vollstrecken versucht, was aber erfolglos war. Der Schuldner wohnt auf Mallorca. Ich habe dann beim Prozessgericht den Erlass eines Haftbefehls beantragt.
Das Gericht führt nun aus, dass der Schuldner Immobilienvermögen in Deutschland besitzt und diese zwangsvollstreckungsmäßig vorrangig auszuschöpfen sind.
Es verweist auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 02.11.2001 - 27 WF 194/01 -.
Kann mir jemand eine Entscheidung sagen, die besagt, dass es notwendig ist, eine Zwangsversteigerung zu beantragen?