Ein Gläubiger pfändet Steuererstattungsansprüche beim Finanzamt und macht als Neben/Auskunftsrechte die Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe des Steuerbescheides und der ~Erklärung mit geltend.
Stöber schweigt sich dazu aus, meine (sonst erquickliche) Suche ebenfalls.
Was sagt ihr? Meiner Meinung nach kann er gern den Bescheid verlangen, die Erklärung würde ich streichen; Stichwort informatielle Selbstbestimmung.