Aktuelles zum Regress aus dem Einkommen?

  • Mich interessiert, ob es aktuellere hilfreiche Entscheidungen zur der Anordnung von Regress aus dem Einkommen gibt (sowohl bezüglich der Ermittlung des einsetzbaren Einkommens als auch der Berechnung der Monatsrate).

    Bei einigen Gerichten wurde (früher) anhand des einsetzbaren Einkommens in analoger Anwendung der PKH-Tabelle die Monatsrate bestimmt. Nun existiert jedoch keine PKH-Tabelle mehr wie früher. :gruebel:

    Daher würde mich eure aktuelle Handhabung/Berechnung zum Regress aus dem Einkommen interessieren.

    Hintergrund ist insbesondere auch, dass die EU-Renten behinderter Kinder teilweise ziemlich gestiegen sind, das Vermögen jedoch dank großzügiger Ausgaben (weit) unterhalb von 2.600,- € bleibt.

  • Ich bin ehrlich gesagt noch gar nicht auf die Idee gekommen, aus dem laufenden Einkommen Regress anzuordnen...
    Und dass die EU-Renten gestiegen sind, ist mir auch noch nicht aufgefallen - bleiben die dann aber nicht trotzdem hinter den Sozialhilfesätzen zurück? Bleibt denn da wirklich einzusetzendes EK übrig?
    Ich würde auf jeden Fall abziehen: Parteifreibetrag, (anteilige) Miete, Mehraufwendungen wg. Behinderung, notw. Versicherungskosten - ich kann mir kaum vorstellen, dass da ein einzusetzendes Einkommen bei rauskommen soll:gruebel:

  • Ich habe schon ein paarmal so festgesetzt.
    Maßgeblich ist § 85 SGB XVII

    • Grundbetrag in Höhe des zweifachen Eckregelsatzes: 2 mal 391,00 Euro = 782,00 Euro,
    • Miete,
    • weitere notwendige Ausgaben (Versicherungen, Pflegekosten)
    • ggf. Unterhalt für weitere Personen

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Mir war die ganze Rechnerei letztens erst zu blöd.
    Nachdem mir der Betreute freiwillig eine Rate von 50,00 EUR monatlich angeboten hat, war ich damit zufrieden.;)
    Manchmal muss man halt mal den § 168 II S. 3 FamFG analog ziehen, um was vom Tisch zu bekommen.

  • Ich habe schon ein paarmal so festgesetzt.
    Maßgeblich ist § 85 SGB XVII

    • Grundbetrag in Höhe des zweifachen Eckregelsatzes: 2 mal 391,00 Euro = 782,00 Euro,
    • Miete,
    • weitere notwendige Ausgaben (Versicherungen, Pflegekosten)
    • ggf. Unterhalt für weitere Personen


    Und was hast du mit dem Ergebnis gemacht? War das dann deine Ratenhöhe oder erst die Vorstufe für die PKH-Tabelle?

    Übrigens liegt der Grundbetrag seit diesem Jahr bei 798,- €.

  • Ich bin ehrlich gesagt noch gar nicht auf die Idee gekommen, aus dem laufenden Einkommen Regress anzuordnen... Und dass die EU-Renten gestiegen sind, ist mir auch noch nicht aufgefallen - bleiben die dann aber nicht trotzdem hinter den Sozialhilfesätzen zurück? Bleibt denn da wirklich einzusetzendes EK übrig? Ich würde auf jeden Fall abziehen: Parteifreibetrag, (anteilige) Miete, Mehraufwendungen wg. Behinderung, notw. Versicherungskosten - ich kann mir kaum vorstellen, dass da ein einzusetzendes Einkommen bei rauskommen soll:gruebel:


    Doch das geht recht gut. Die EU-Renten erhöhen sich offenbar nach genügend langer Zeit der Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt (bzw. entsteht der Anspruch bei manchen erst, die zuvor Grundsicherung bezogen).


    Beispiel:

    Betroffener mit 1.000,- € EU-Rente + 260,- € netto Lohn für Werkstatttätigkeit (evtl. Kindergeld mal außen vor gelassen) lebt mietfrei bei Eltern

    Abzüge neben Freibetrag (798,- €) eigentlich nur Kostegeld von 300,- € (oder doch nicht, da keine Miete?) und Beitrag für Haftpflichtversicherung

    ergibt ein "sattes" einsetzbares Einkommen


    Nehme ich diesen Betrag in voller Höhe als monatliche Rate oder wende ich die PKH-Regeln an oder rechne ich ganz anders? :gruebel:

  • Was übrig bleibt ist verwertbar, das ist also meine Ratenhöhe.

    Da bin ich knallhart :cowboy:(und habe schon mehrere Betroffene vor den Kopf gestoßen, O-Ton: Mir wurde aber gesagt, die Betreuung ist umsonst).

    Eine LG-Entscheidung zu meiner Verfahrensweise kann ich leider nicht bieten. ;)

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Nun steht mal wieder die Anordnung von Regress aus dem Einkommen an.

    Trotz der schon längeren Laufzeit von ForumStar enthält dieses bei uns bislang keinerlei Regressbeschluss.

    Könnte jemand bitte hier einen Regressbeschluss für das Einkommen aus einem dortigen Programm einstellen?

    Vielen Dank schon vorab.

  • Bei uns nicht.
    Ich kann zwar die Festsetzungsart eintragen und die Entscheidungsmaske ausfüllen.
    Nach "Übernehmen" wird mir über die rechte Maustaste aber kein Beschluss angeboten.

  • Ist doch schnell geschrieben.
    Hier der Beschluss aus Eureka:

    In pp. (v. R. o sieheVorblatt/Anlage o sieheRückseite)

    hat der Betroffene

    ¡ einen einmaligen Betrag von __________________ €
    ¡ monatlich einen Betrag von __________________ €, jeweils biszum 5. eines Monats, vorläufig für die Dauer von __________ Monaten,
    an die Staatskasse zu leisten.


    Gründe:

    Nachdem d. Betreuer(in)Leistungen aus der Staatskasse erhalten hat, sind von d. Betroffenen aufgrunddes gesetzlichen Forderungsübergangs Zahlungen an die Staatskasse zu leisten(§§ 1836c, 1836e BGB).

    Nach den vorliegendenUnterlagen und Nachweisen über die Einkommensverhältnisse d. Betroffenen istsie/er zur Zahlung des oben festgesetzten Betrages in der Lage.


    ¡ D. Verfahrenspfl.
    ¡ D.Betroffene und d. Betreuer(in)
    ¡ D.Betreuer(in) und d. Verfahrenspfl.
    ist/sind vor der Entscheidunggehört worden.

    ¡ Einwendungenwurden nicht erhoben.
    ¡ Einwendungen wurden erhoben und konnten aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden:


    Rechtsbehelfsbelehrung


  • Vielen Dank.

    Das nenne ich ja mal eine schlanke Begründung in Eureka, wenn der Regressbeschluss weder die Höhe der aus der Staatskasse gezahlten Betreuervergütung noch eine Berechnung für den Ratenbetrag enthält.

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