Ich hab hier eine Nachlasssache. Als Familienstand des Erblasser steht verheiratet in der Todesanzeige.
Der Sachverhalt ergab jedoch, dass die Ehefrau die Scheidung beantragt hat. Der Scheidungsantrag wurde dem Erblasser und dessen
Prozessbevollmächtigten zugestellt. Es wurde ein Termin bestimmt.
Noch vor dem gerichtlichen Termin ist der Ehemann verstorben und das Verfahren wurde eingestellt.
Es liegt kein Testament vor.
Ist hier das Erbrecht des Ehegatten ausgeschlossen nach § 1933 BGB?? Erben hier demnach die 2 Kinder?
(Die Scheidungsvoraussetzungen lagen wohl vor - die Ehefrau hat vorgetragen, dass der ERblasser bereits ein Jahr vorher ausgezogen ist).