Hinterlegungsersuchen durch ZVGericht berichtigt

  • Hallo,

    ich habe hier aufgrund Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts die Annahme zur Hinterlegung angeordnet. Hinterlegungsgrund ist Gläubigerunsicherheit bzw. Gläubigerunsicherheit nach § 117 Abs. 2 ZVG.
    Das Geld ist mittlerweile auch einbezahlt.
    Nun schickt mir das Versteigerungsgericht neue Hinterlegungsersuchen mit dem Hinweis, dass eine als Empfänger in Betracht kommende Person berichtigt wurde.
    Bei dieser Person wurden nun Vorname und Adresse geändert.

    Ich hätte jetzt einfach einen Berichtigungsbeschluss zum Bescheid gemacht.

    Oder muss ich das Ganze als Rechtsbehelf gegen den Bescheid behandeln?

  • Da es ja vom Versteigerungsgericht kommt, würde ich einfach den Berichtigungsbeschluss machen . . . denen sollte man doch glauben können, meine ich ;)

  • "Bescheid"? "Beschluss"?

    Bei uns erfolgt die Annahme durch eine Annahmeverfügung und nach Eingang des Geldes gibt es dann den HL-Schein (Quittung). Ich würde daher die Berichtigung einfach zur Akte nehmen und auf dem ursprünglichen Ersuchen und ggf. der Abschrift des HL-Scheins mit Bleistift vermerken, dass die Daten zu Person x durch Ersuchen Bl. y berichtigt wurden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • "Bescheid"? "Beschluss"?

    Bei uns erfolgt die Annahme durch eine Annahmeverfügung und nach Eingang des Geldes gibt es dann den HL-Schein (Quittung). Ich würde daher die Berichtigung einfach zur Akte nehmen und auf dem ursprünglichen Ersuchen und ggf. der Abschrift des HL-Scheins mit Bleistift vermerken, dass die Daten zu Person x durch Ersuchen Bl. y berichtigt wurden.

    :daumenrau ist natürlich noch eleganter . . .

  • Bei uns spuckt forumSTAR einen Bescheid über die Annahme der Geldsumme aus. Dagegen ist gem. Art.8 BayHintG auch unbefristet Beschwerde möglich.

    Daher meine Überlegung, ob eine einfache Berichtigung möglich ist.

  • Das BayHintG scheint ja anders zu sein als die meisten anderen HL-Landesgesetze. Von daher möchte ich mich vor diesem Hintergrund zu der Frage lieber nicht weiter äußern.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das ist aber nichts ungewöhnliches , dass in Bayern die Uhren anders ticken.
    Wenn man sieht , was dort als Beschluss rausgeht , wo anderwärts Verfügung ausreicht , bekommt man ( wiederholt ) , den Eindruck , dass die Bayern die wahren Rechtsnachfolger von Preußen sind.

  • Die Änderung hat nicht nur Begeisterungsstürme ausgelöst...

    Ich werde das Ganze wohl am besten mit einem Berichtigungsbeschluss lösen.:nixweiss:

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