Habe ein § 1640 BGB Verfahren geerbt, folgender Fall:
Erblasser X ist in unserem Amtsgerichtsbezirk , Großvater, verstorben. Die minderjährigen Kinder Y und Z sind Erben. Der Nachlass ist verschuldet.
Die Kinder, als auch der Erblasser sind aus Mazedonien, bzw. die Kinder leben auch immer noch dort. Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Jetzt die Frage: Bin ich überhaupt zuständig?
Meine Vorgängerin hat da morz ermittelt, dass macht doch m.E. kein Sinn...
Nach § 152 III FamFG könnte ich zuständig sein, wegen dem Bedürfnis der Fürsorge.. aus den Kommentaren bin ich nicht wirklich schlau geworden zum FamFG, hiernach müsste ich jetzt schauen ob eine internationale Zuständigkeit des deutschen Gericht gegeben ist.
Wie mache ich dass? Ideen wie ich die Akte abschließen kann?