Mindestvoraussetzungen an eine Fristvorlage?

  • In den letzten über 20 Jahren und bei verschiedenen Gerichten/Behörden gab es nur eine einzige Servicekraft, die den "Vorgelegt"-Stempel verwendet hat ( kam meiner Erinnerung nach von einem kleineren Gericht mit eher ländlichem Geschäftsanfall und das von dort noch so gewöhnt). Im Normalfall liegt die Akte einfach im Einlauf. Wenn etwas Neues drin ist, dann ist klar warum ("mit Eingang"), wenn nichts Neues drin ist, dann muss man eben suchen. Meist ist es ja die letzte eigene Verfügung ("Wv m.E., sp. Datum").

    Wenn unsere Geschäftsstellen so etwas verfügen müssten, wie oben aus MV berichtet, würden die wohl untergehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • AndreasH: :daumenrau

    Sind Eure Geschäftsstellen echt so gut besetzt, dass sie Zeit haben für Wiedervorlagestempel und Hinweise was jetzt von Euch
    zu veranlassen ist :eek: ???

    Als Aufstiegsbeamtin, muss ich sagen, dass ich früher keinerlei Zeit hatte, d. Richter/Rechtspfleger noch darauf hinzuweisen,
    was er jetzt zu tun hat. Die Akten kamen einfach ins Fach.

    Ich handhabe das jetzt wie folgt:

    "Wiedervorlage am .... / nach Fristablauf (Bl. soundso/Bericht...)"

    Bekomme ich Akten verspätet. Vermerke ich das selbst und bei krassen Verspätungen verlange ich von der Geschäftsstelle
    einen schriftlichen Aktenvermerk, warum die Akten erst dannunddann vorgelegt wurde.

  • also ich kenn das nur so:

    ich erwarte einen Antrag/Schreiben/Stellungnahme was auch immer und verfriste dazu 2 Wochen, Monate, Jahre wie auch immer

    wenn der Eingang kommt, kommt die Akte einfach so
    ist kein Eingang gekommen, dann hab ich auch den Stempel des TEs drin: vorgelegt nach Fristablauf

    heißt für mich: Frist abgelaufen, nix passiert, erinnern, beschließen, ablehnen oder weglegen oder was auch immer

    nur so kenne ich das mit diesem Stempel, ich weiß aber was der TE meint und kenne das aus Aktenvorlagen wenn das eine Vertetung macht oder aber die Akte zu spät vorgelegt wird, eben durch Vertetung


  • ist kein Eingang gekommen, dann hab ich auch den Stempel des TEs drin: vorgelegt nach Fristablauf

    heißt für mich: Frist abgelaufen, nix passiert, erinnern, beschließen, ablehnen oder weglegen oder was auch immer.


    Die Frage ist , ob man nicht selber den Fristablauf auch ohne Stempel hätte erkenne können oder sollen.

  • Nach nunmehr 45 Postings:

    Wenn man keine Probleme hat, macht man sich welche.

    Die Geschäftsstelle hat die Akte beim Wiedervorlagezeitpunkt vorzulegen - sonst nichts, weil dies nicht ihre Aufgabe ist.

    Die Akte liegt einfach im Fach und fertig.
    Und warum sie dort liegt, hat der Kollege selbst zu wissen, der die WV verfügt hat.

  • Bei uns wird ein "Schnibbel" reingelegt, wo der Fristablauf ist. Die Geschäftsstelle sichert sich bei der Vorlage mit einem Vermerk ab (§ 5 Abs. 1 AktO)

  • Nach nunmehr 45 Postings:

    Wenn man keine Probleme hat, macht man sich welche.

    Die Geschäftsstelle hat die Akte beim Wiedervorlagezeitpunkt vorzulegen - sonst nichts, weil dies nicht ihre Aufgabe ist.

    Die Akte liegt einfach im Fach und fertig.
    Und warum sie dort liegt, hat der Kollege selbst zu wissen, der die WV verfügt hat.

    Nach mehreren Jahren, Dienststellen und Abteilungen kann ich mich auch nicht erinnern, dass ich mal so einen Vermerk gesehen hätte (kann aber auch am Alter liegen). Akte liegt im Fach. Warum? Das sollte doch wohl jeder (halbwegs gute) Kollege relativ zügig feststellen können. Ich würde es auch eher bedenklich finden, wenn mir die SE die Akte vorlegt und darin vermerkt, was ich doch bitte gefälligst nun zu veranlassen habe. Wer ist denn dafür verantwortlich, dass die Akte ordentlich bearbeitet wird? Doch nicht die SE. Ihr verlasst euch also darauf, was die SE vorgibt (sonst wäre es ja auch völlig sinnlos bzw. noch sinnloser (was ist sinnloser als sinnlos?))? Was ist, wenn die etwas übersieht und das dann auch nicht bearbeitet wird?

    Wäre es nicht sogar noch besser, wenn uns die SE nicht nur erklärt, warum wir die Akten bekommen, sondern auch noch gleich einen Entscheidungsentwurf nebst vorgefertigter Verfügung mit reinlegt, so dass wir nur noch zweimal unterschreiben müssen...? Mann! Ich gebe Cromwell recht, wer keine Probleme und zu viel Zeit hat....

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wäre es nicht sogar noch besser, wenn uns die SE nicht nur erklärt, warum wir die Akten bekommen, sondern auch noch gleich einen Entscheidungsentwurf nebst vorgefertigter Verfügung mit reinlegt, so dass wir nur noch zweimal unterschreiben müssen...?

    hätte tatsächlich was :)

  • Ich würde es auch eher bedenklich finden, wenn mir die SE die Akte vorlegt und darin vermerkt, was ich doch bitte gefälligst nun zu veranlassen habe.

    In welchen Posting wurde denn zum Ausdruck gebracht, die SE solle dem RPfl vorgeben, was er veranlassen soll? Es geht doch nur darum, den Vorlagegrund und -zeitpunkt kenntlich zu machen.

    Wer ist denn dafür verantwortlich, dass die Akte ordentlich bearbeitet wird? Doch nicht die SE.

    Es hat auch niemand etwas anderes behauptet.

    Ihr verlasst euch also darauf, was die SE vorgibt (sonst wäre es ja auch völlig sinnlos bzw. noch sinnloser (was ist sinnloser als sinnlos?))? Was ist, wenn die etwas übersieht und das dann auch nicht bearbeitet wird?

    Du meinst also, dass die SE mir die Akte vorlegt, ohne zu wissen, warum sie das tut? Unwahrscheinlich.

    Wäre es nicht sogar noch besser, wenn uns die SE nicht nur erklärt, warum wir die Akten bekommen, sondern auch noch gleich einen Entscheidungsentwurf nebst vorgefertigter Verfügung mit reinlegt, so dass wir nur noch zweimal unterschreiben müssen...?

    Ein Musterbeispiel an Sachlichkeit...

    Ich gebe Cromwell recht, wer keine Probleme und zu viel Zeit hat....

    Wer hat zu viel Zeit? Derjenige, der ganz selbstverständlich in jeder vorgelegten Sache mehrere Aktenbände durchsuchen will, ob irgendwo Fristen abgelaufen, VKH-Änderungsanträge, Vergütungsanträge von Verfahrensbeiständen, Kostenfestsetzungsanträge oder sonstiges eingegangen sind, VKH-Raten nicht gezahlt wurden, oder ob auf irgendeiner Rückseite im VA-Heft der Richter vermerkt hat, dass die Partei mitgewirkt hat und das Zwangsmittel nicht mehr zu vollstrecken ist? Oder derjenige, der diesen Unsinn vermeiden will?

  • ... Du meinst also, dass die SE mir die Akte vorlegt, ohne zu wissen, warum sie das tut? Unwahrscheinlich. ...


    Das bringt mich jetzt allerdings auf die Frage, wie bei Euch die Geschäftsstellentätigkeit abläuft.

    Soweit ich das von meinen bisherigen Dienststellen sagen kann, gibt es im Zeitalter der EDV zwei Gründe für eine Vorlage der Akte:

    a) Es ist etwas eingegangen, also sucht die Geschäftsstelle die Akte heraus und legt sie mit dem Eingang vor (größere Gedanken können, müssen damit aber nicht verbunden sein)
    b) Das System hat eine Liste ausgespuckt, welche Akten heute vorzulegen sind (nämlich nach den im System eingetragenen Frsitabläufen), und diese Liste wird abgearbeitet (hier halte ich größere Gedanken sogar für eher unwahrscheinlich, schließlich geht es nur um die Abarbeitung der von anderen Personen gesetzten Fristsetzungen, in die die Geschäftsstelle schon nicht eingreifen darf!)

    Und im Übrigen meine ich, dass derjenige, der in der Akte Fristen setzt, sich Gedanken über deren Wiederauffindung machen sollte, das scheint mir Teil der Sachbearbeitung und nicht Teil der reinen Aktenverwaltung zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Dafür gibt es Markierungen, die bereits mehrfach angesprochenen "Schnibbel", wie der Fachausdruck lautet. Diese werden von der SE dort in die Akte gelegt, wo sich der Vorlagegrund befindet. Wenn ich eine Verfügung in die Akte schreibe, lege ich den Schnibbel an diese Stelle. Dadurch weiß die SE, wo sie nach meiner Verfügung suchen muss (die sich ja nicht immer auf dem letzten Blatt befindet) und ich weiß, warum die Akte vorgelegt wurde. Da mehre Fristen gleichzeitig laufen können (Richter und Rechtspfleger sin derselben Akte tätig und beide können mehrere Fristen laufen haben), werden die Schnibbel für nicht abgelaufene Fristen nach "oben" gezogen. Man muss sich also jeweils nur um die Schnibbel kümmern, die unten aus der Akte herausragen.

  • Aktenschnibbel.:wechlach:
    Bisher dachte ich , dass nur wir hier in Baden eine denkwürdige Aktenführung mittels Schnürli besitzen.

  • Schnürli ,finde ich ja süß !!!

    Ich kenne auch nur Aktenschnibbel ,die von der SE per Handarbeit aus Aktendeckeln angefertigt werden und je nach Sorgfalt der Herstellung entweder gleich breit oder unordentlich geschnitten und unterschiedlich breit sein können.

    Welche Alternativen gibt es denn noch ?

  • kenne auch nur "Schnibbel" und das in NRW, war aber 15 Jahre auf der schwäbischen Alb, von daher ist das kein ungewöhnliches Wort ;)

  • Wäre es nicht sogar noch besser, wenn uns die SE nicht nur erklärt, warum wir die Akten bekommen, sondern auch noch gleich einen Entscheidungsentwurf nebst vorgefertigter Verfügung mit reinlegt, so dass wir nur noch zweimal unterschreiben müssen...? Mann! Ich gebe Cromwell recht, wer keine Probleme und zu viel Zeit hat....

    Ob es besser wäre, sei dahingestellt - aber schau mal in die Arbeitsplatzbeschreibungen deiner Geschäftsstellen. In diesen wird sich vielleicht (ich weiß nicht, inwieweit diese länderübergreifend vergleichbar sind und kann daher nur für meinen Beritt sprechen) auch der Passus finden "Entwerfen von einfachen Entscheidungen und Verfügungen". In Betreuungssachen hab ich eine zeitlang auch immer die vorbereiteten Beschlüsse für die Vergütungsfestsetzung für Berufsbetreuer mit dem Antrag vorgelegt bekommen. Das entbindet mich natürlich nicht von meiner Prüfungspflicht, bietet aber eine klare Arbeitserleichterung.

    Bei uns müsste - laut Arbeitsplatzbeschreibung - die Geschäftsstelle dies auch regelmäßig machen. Meine K-Geschäftsstelle könnte mir auch eine Wertfestsetzung vorbereitet vorlegen, das wäre auch eine "einfache Entscheidung" ;)


    EDIT: Bin mir nicht sicher, aber da könnte auch in der Geschäftsstellenordnung was zu finden sein...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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