Hallo,
ein Mandant hat ein Bankkonto vor 3 Monaten (2100,-€) aufgelöst und einen Wohnriestervertrag abgeschlossen. In diesen hat er sein Vermögen eingezahlt und leistet monatlich 4% seines Einkommens in den Vertrag. Es befinden im Wohnriesterbausparvertrag nun 2700,-€ Nun hat er seine Unterlagen zur PKH/VKH-Berechnung abgegeben.
Normalerweise sind Riesterrenten doch anrechnungsfrei - aber gilt das bei allen Riestervarianten? Muss der Mandant auflösen oder gilt Wohnriester nicht als verwertbares Vermögen?
Dankeschön für die Aufklärung im voraus