Es ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. Die Erbengemeinschaft besteht aus den 4 Kindern des Erblassers. Es geht um ein sehr großes Vermögen.
Zu einem festgelegten Termin zur Stellung eines Erbscheinsantrags ist nur ein Erbe erschienen. Dieser bat darum, einen neuen Termin zu bestimmen und alle Erben hierzu nochmals schriftlich zu laden.
Eine weitere Erbin ist 2 Stunden später erschienen, da sie sich die Uhrzeit falsch notiert hatte. Diese bestand darauf (allerdings nicht sofort), einen Erbscheinsantrag alleine stellen zu wollen. Mit Ihr wurde ein Termin für kommenden Montag vereinbart. Die weiteren Erben sind telefonisch nicht erreichbar.
Natürlich kann Sie den Antrag alleine stellen, aber irgendwie fühlt sich die Sache nach Ärger für alle Beteiligten an.
1) Was würdet Ihr in diesem Fall tun?
Grundsätzlich handhabe ich es mit der Erteilung der Erbscheinsausfertigungen so, dass ein Erbe eine Ausfertigung bekommt.
Die Erbin, die den Antrag auf Erteilung des Erbscheins stellen will, hat angedeutet, dass sie dies nicht möchte. Sie will die Erteilung einer Ausfertigung an jeden Erben oder nur an sich.
2) Wie macht Ihr das?