• IN-Verfahren, wir haben 100% Quote. Also wird das Gericht nun die §39er-Gläubiger zur Anmeldung auffordern. Dazu meine Frage:

    Wen fordert man denn auf? Es haben 12 Gläubiger trotz Aufforderung zu Verfahrensbeginn keine § 38er-Forderungen angemeldet. Werden die jetzt auch zur 39er-Anmeldung aufgefordert? Oder nur die, die bereits eine Insolvenzforderung angemeldet haben?

  • Bevor man die 39 auffordert, erst ein Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf die 38 durchführen. Nur so lässt sich der Zinslauf stoppen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Bevor man die 39 auffordert, erst ein Abschlagsverteilung in Höhe von 100% auf die 38 durchführen. Nur so lässt sich der Zinslauf stoppen.

    Aber sollte man damit nicht erstmal abwarten, bis klar ist, ob sich die anderen durch die 39er-Aufforderung dazu bemüßigt fühlen, doch noch ihre 38er-Forderungen anzumelden?

  • Tel Aviv.

    Klarer Fall von Pech gehabt, genauso als wenn keiner anmeldet und der Schuldner die nicht benötigten Masseanteile nach § 199 InsO ausgezahlt bekommt.

    Melden nach der Abschlagsverteilung noch mehr an als Masse vorhanden ist, holen die bei der Schlussverteilung auf, bis halt nichts mehr vorhanden ist.Es wird aber nichts mehr zurückgeholt.

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