Auslagen Mahnbescheid

  • Hallo,

    mich beschäftigt gerade etwas, kann aber hierzu nichts im Internet finden. Wir benutzen hier immer den Online-Mahnantrag und auf der Suche wie ich die neue Verzugspauschale am besten eingeben könnte, bin ich bei den "Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren" hängen geblieben (dort ist die Pauschale übrigens auch hinterlegt). Ich habe mir die dort vorgegebenen Begriffe dann mal näher angeschaut, bin bisher ehrlich gesagt nie auf die Idee gekommen, hab dies nur benutzt für Kosten von EMAs oder Auskünfte.

    Einige der dortigen Angaben kann ich überhaupt nicht zuordnen bzw. frage ich mich, wer das verwendet:

    Fahrtkosten
    Kopien
    Schreibkosten
    Servicepauschale gem. Vereinbarung
    Telefax
    Telefon
    Versandkosten

    Ist das dafür gedacht, wenn Unternehmen oder Privatleute den MB selber machen? Können Sie dann z. B. 5 € Schreibkosten ansetzen? Geht das pauschal oder muss man das nachweisen?

    Ich habe das noch nie auf einem MB gesehen. :gruebel:

  • Verwenden kann das jeder, egal ob RA oder nicht...
    Da kann man halt die Auslagen für das Verfahren eintragen (z.B. 1,45 EUR Versand für das Porto des Mahnantrags zum Mahngericht oder ähnliches).
    Die Vorlage von Nachweise ist natürlich wie immer für das Stellen des Mahnantrages nicht erfolgerlich.

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