Für A ist im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen. In der Urkunde der Auflassungsvormerkung wurde die Auflassung erklärt, die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch jedoch nicht bewilligt und nicht beantragt. Hierzu wurde der beurkundende Notar bevollmächtigt.
Dieser hat die Bewilligung erklärt und mit dem Antrag beim GBA eingereicht.
Bevor die Eigentumsumschreibung vollzogen wurde ist A verstorben, was dem GBA durch Übersendung eines Erbnachweises vom Nachlassgericht bekannt wurde. Ein Antrag auf Grundbuchberichtigung ist aber bislang nicht gestellt.
Der vorliegende Antrag müsste eigentlich noch vollzogen werden. Dem steht entgegen, dass ein Verstorbener im Grundbuch nicht eingetragen werden kann.
Was würdet Ihr tun?