Hallo,
es wurde 2012 ratenfreie PKH bewilligt und nun eine Überprüfung veranlasst.
Müssen hier die neuen Freibeträge berücksichtigt werden? Bei der Ermittlung der Ratenhöhe des Gerichts steht: Stand 2011
Hallo,
es wurde 2012 ratenfreie PKH bewilligt und nun eine Überprüfung veranlasst.
Müssen hier die neuen Freibeträge berücksichtigt werden? Bei der Ermittlung der Ratenhöhe des Gerichts steht: Stand 2011
Ja, wenn du jetzt überprüfst, musst du auch die aktuell geltenden Freibeträge berücksichtigen.
Immer die aktuellsten ....
ja, aber die alten Tabellen über die zu zahlenden Beträge je nach einzusetzenden Einkommen
D.h. beide Antragsteller sind erwerbsfähig, da jeweils die Feibeträge von 462,00 € und 206,00 €, sind 1336,00 €
und dann lebt noch ein 20jähriges Kind bei ihnen, wo sie noch Kindergeld beziehen und dieses Bafög erhält. Wie wäre da der Freibetrag?
Danke
Noch eine Frage hierzu:
Die Überprüfung wurde im November 2014 veranlasst.
Beschwerde lege ich jetzt gegen den Beschluss vom 2.3.15 ein, da die alten Freibeträge von 2011 berücksichtigt wurden.
Müssen jetzt auch die Freibeträge 2015 berücksichtigt werden oder die von 2014?
Die von 2015. Der Beschluss ist vom März 2015 - also muss dort auch mit den Freibeträgen von diesem Jahr gerechnet werden.
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